Wohin muss ich meinen KDV-Antrag schicken?

Wer einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen möchte, steht oft vor einer überraschend praktischen Frage: An welche Behörde muss der KDV-Antrag eigentlich geschickt werden? Die Antwort ist wichtig, denn ein falsch adressierter Antrag kann das Verfahren verzögern.

Nach aktueller offizieller Auskunft ist der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Wehrersatzbehörde einzureichen, nicht direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Die richtige Adresse für den KDV-Antrag

Der KDV-Antrag ist zu richten an:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
– Wehrersatzbehörde –
Militärringstraße 1000
50737 Köln

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, kurz BAFzA, entscheidet zwar später inhaltlich über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Es nimmt den Antrag aber nach eigener Darstellung nicht direkt entgegen und kann ihn auch nicht für Antragstellende an das BAPersBw weiterleiten.

Warum geht der Antrag nicht direkt an das BAFzA?

Der Grund liegt im Verfahrensablauf. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr registriert den Antrag, vergibt beziehungsweise nutzt die Personenkennziffer und prüft die wehrersatzrechtlichen Voraussetzungen. Anschließend werden die Unterlagen an das BAFzA weitergeleitet, das über die Gewissensentscheidung entscheidet.

Gerade deshalb sollte der Umschlag nicht einfach an „BAFzA Köln“ adressiert werden. Wer seinen KDV-Antrag richtig einreichen möchte, sollte die oben genannte Adresse des BAPersBw verwenden.

Was muss dem KDV-Antrag beiliegen?

Ein vollständiger Antrag auf Kriegsdienstverweigerung sollte mindestens enthalten:

  • ein unterschriebenes Antragsschreiben mit Bezug auf Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz,
  • einen vollständigen tabellarischen Lebenslauf,
  • eine persönliche, ausführliche Begründung der Gewissensentscheidung.

Die Begründung sollte individuell formuliert sein. Allgemeine Floskeln reichen regelmäßig nicht aus, weil es auf die persönliche innere Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ankommt.

Ein möglicher Einstieg lautet etwa:

„Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.“

Gilt die Adresse auch für Soldaten und Reservisten?

Ja, grundsätzlich wird der KDV-Antrag ebenfalls beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gestellt. Nach Angaben der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden soll der Antrag auch bei aktiven Soldatinnen und Soldaten nicht über den Dienstweg, sondern unmittelbar beim BAPersBw eingereicht werden.

Aktive Soldaten sollten zusätzlich beachten, dass nach Antragseingang Stellungnahmen innerhalb der Bundeswehr eingeholt werden können. Das Verfahren endet aber erst mit der Entscheidung des BAFzA.

Sollte ich den Antrag per Einschreiben verschicken?

Rechtlich vorgeschrieben ist ein Einschreiben nicht in jedem Fall. Praktisch ist es aber sinnvoll, den KDV-Antrag so zu versenden, dass der Zugang nachweisbar bleibt. Wer wichtige Unterlagen verschickt, sollte Kopien behalten und den Versand dokumentieren.

Empfehlenswert ist daher:

  1. Antrag, Lebenslauf und Gewissensbegründung unterschreiben.
  2. Kopien oder Scans aller Unterlagen anfertigen.
  3. Den Antrag an das BAPersBw in Köln senden.
  4. Versandnachweis aufbewahren.
  5. Auf Eingangsbestätigung oder weitere Nachfragen achten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich nach Eingang der Anträge. Offizielle Stellen weisen darauf hin, dass es je nach Vollständigkeit der Unterlagen und Antragsaufkommen mehrere Wochen bis wenige Monate dauern kann. Für bestimmte Fälle nach neuer Rechtslage werden auch längere Zeiträume genannt; deshalb sollten Antragstellende keine unrealistischen Sofortentscheidungen erwarten.

Fazit: KDV-Antrag immer an das BAPersBw schicken

Wer sich fragt „Wohin muss ich meinen KDV-Antrag schicken?“, sollte sich an die offizielle Zuständigkeit halten: Der Antrag geht an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Wehrersatzbehörde – Militärringstraße 1000, 50737 Köln. Das BAFzA entscheidet später über die Anerkennung, ist aber nicht die richtige erste Einreichungsstelle.

Weitere Inhalte dazu gibt es auf: kriegsdienstverweigerung.help